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   BGH, 16.05.2002 - 3 StR 124/02   

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https://dejure.org/2002,7102
BGH, 16.05.2002 - 3 StR 124/02 (https://dejure.org/2002,7102)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2002 - 3 StR 124/02 (https://dejure.org/2002,7102)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 3 StR 124/02 (https://dejure.org/2002,7102)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 358 StPO; § 46 StGB
    Bindungswirkung der rechtskräftigen Feststellungen zum Schuldspruch auch hinsichtlich der Feststellungen, welche das Tatgeschehen näher beschreiben (Beweggründe; Strafzumessung; doppelrelevante Tatumstände)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Revisionsrechtfertigung - Rechtsfehler - Betrug - Drohung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1 § 358 Abs. 1
    Bindungswirkung bei doppelrelevanten Tatsachen (hier: Beweggrund für die Tatbegehung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 287/01

    Bandenbetrug; Anwendung des neuen Bandenbegriffes; Beurteilungszeitpunkt für den

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 3 StR 124/02
    Der Senat hat dieses Urteil mit Beschluß vom 22. August 2001 - 3 StR 287/01 - im Schuldspruch insoweit bestätigt, als der Angeklagte wegen Betrugs in sieben Fällen verurteilt worden ist, jedoch im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Da sein Vorgehen darauf gerichtet war, die beschafften Fahrzeuge den Eigentümern endgültig zu entziehen und sie der jugoslawischen Tätergruppe zum Verschieben ins Ausland zu übergeben, bestand der Vermögensschaden im Gesamtwert der Leihfahrzeuge, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 22. August 2001 .- 3 StR 287/01 - zum Ausdruck gebracht hat.

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 3 StR 124/02
    Zu ihnen gehören auch diejenigen, welche das Tatgeschehen näher beschreiben, wie etwa die Tatentstehung und die Beweggründe für die Tatbegehung (BGHSt 30, 340, 343, 346 zu einem vergleichbaren Fall).
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    Der geschichtliche Vorgang, der dem Schuldspruch zugrunde liegt, bildet ein geschlossenes Ganzes, aus dem nicht Einzelteile herausgegriffen und zum Gegenstand neuer, abweichender Feststellungen gemacht werden dürfen (vgl. BGH NJW 1982, 1295; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 3; NStZ-RR 1996, 203; NStZ 1999, 259; Beschluss vom 16. Mai 2002 - 3 StR 124/02 -, juris [vgl. hierzu Becker, NStZ-RR 2003, 97] und BGH NStZ-RR 2006, 317).
  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 370/19

    Innerprozessuale Bindungswirkung von aufrechterhaltenen Feststellungen

    Eine Unterscheidung zwischen denjenigen Feststellungen, die nur den in Rechtskraft erwachsenen Teil des Urteils tragen oder die als sogenannte doppelrelevante Tatsachen erhalten bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16 -, juris Rdn. 11, 16; Senat, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 139/14 -, juris Rdn. 14; Senat, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 3 StR 124/02 -, juris Rdn. 4; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71 -, juris Rdn. 5; KK/Gericke StPO 8. Aufl. § 353 Rdn. 31) und denjenigen Tatsachen, die sich ausschließlich auf die Strafzumessung beziehen, ist entbehrlich.
  • BGH, 12.05.2009 - 4 StR 18/09

    Tenorierung beim "gewerbsmäßigen Betrug" (Vermögensschaden durch die Übertragung

    Diesem entstand somit mit der Übertragung des Besitzes ein Vermögensschaden, so dass der Betrug vollendet war (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschungshandlung 1; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 3 StR 124/02).
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